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   OLG Köln, 17.01.1989 - 22 U 165/88   

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OLG Köln, 17.01.1989 - 22 U 165/88 (https://dejure.org/1989,8707)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.1989 - 22 U 165/88 (https://dejure.org/1989,8707)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 1989 - 22 U 165/88 (https://dejure.org/1989,8707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen positiver Vertragsverletzung eines Beförderungsvertrages; Schadensersatzanspruch aus abgetretenem Recht hinsichtlich der Mehrkosten für den Weitertransport von Ofentransformatoren wegen Verletzung des Beförderungsvertrages; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CIM Art. 53; CIM Art. 54; CIM Art. 58; BGB § 209; ZPO § 693

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 372
  • NJW-RR 1989, 572
  • VersR 1989, 1282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.1989 - 22 U 165/88
    Zutreffend hat das Landgericht darauf abgestellt, daß ein Antrag oder eine Klageschrift nur dann im Sinne von § 270 Abs. 3 oder § 693 Abs. 2 ZPO "eingereicht" oder "angebracht" ist, wenn das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des in der Adresse angegebenen Gerichts, d.h. des Gerichts, an das das Schriftstück gerichtet ist, gelangt ist (BVerfGE 52, 203 = NJW 1980, 580 [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 726/78] ; BVerfGE 57, 120 [BVerfG 29.04.1981 - 1 BvR 159/80] ; BVerwGE 18, 52 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63] = NJW 1964, 1239; BFH BStBl 1976 11, 571; BSG SozR 4100 § 81 Nr. 3, S. 4; BGH LH § 270 ZPO Nr. 6; Zöller-Stephan, 15. Aufl., § 270 Anm. 5; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, 47. Aufl., § 270 ZPO Anm. 4 C), dies ist vorliegend am 5. Oktober 1987 gewesen, als der Mahnbescheidsantrag beim Amtsgericht Münster einging.

    Die Einreichung eines fristgebundenen Schriftstücks bei einem Gericht ist eine einseitige Prozeßhandlung der Partei, die keiner Mitwirkung eines Bediensteten des betreffenden Gerichts bedarf (BVerfGE 52, 203).

    Daß die sich aus den genannten Beispielen ergebenden Folgen mit den an die Grundsätze der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu stellenden Anforderungen nicht zu vereinbaren sind, bedarf keiner Vertiefung, denn gerade in Fristfragen muß klar erkennbar sein, was zu geschehen hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfGE 52, 203).

  • BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 178/81

    Verjährungsfrist für Rückabwicklungsansprüche; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.1989 - 22 U 165/88
    Auch ist es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. BGHZ 86, 314, 322 [BGH 29.11.1982 - VIII ZR 178/81] = NJW 1983, 1050) nicht erforderlich, daß die Klageerhebung oder die Einreichung des Mahnbescheidsantrages beim zuständigen Gericht erfolgt sein muß, um den Lauf der Verjährungsfrist zu unterbrechen.

    Die von der Berufung für ihre Auffassung, bereits die Ablieferung des Mahnbescheidsantrages beim Amtsgericht Köln habe zur Verjährungsunterbrechung geführt, angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1983 (BGHZ 86, 314 [BGH 29.11.1982 - VIII ZR 178/81] = NJW 1983, 1050) trägt die Ansicht der Klägerin nicht: In jenem Fall hatte der Kläger sein Mahngesuch bei dem [...] und von ihm bestimmten - wenn auch unzuständigen - Gericht rechtzeitig eingereicht, so daß die Frage, ob das Gesuch im übrigen der Form des § 690 Abs. 2 ZPO entsprach, d.h. insbesondere, ob es ordnungsgemäß unterschrieben war, zweitrangig war.

  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.1989 - 22 U 165/88
    Zutreffend hat das Landgericht darauf abgestellt, daß ein Antrag oder eine Klageschrift nur dann im Sinne von § 270 Abs. 3 oder § 693 Abs. 2 ZPO "eingereicht" oder "angebracht" ist, wenn das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des in der Adresse angegebenen Gerichts, d.h. des Gerichts, an das das Schriftstück gerichtet ist, gelangt ist (BVerfGE 52, 203 = NJW 1980, 580 [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 726/78] ; BVerfGE 57, 120 [BVerfG 29.04.1981 - 1 BvR 159/80] ; BVerwGE 18, 52 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63] = NJW 1964, 1239; BFH BStBl 1976 11, 571; BSG SozR 4100 § 81 Nr. 3, S. 4; BGH LH § 270 ZPO Nr. 6; Zöller-Stephan, 15. Aufl., § 270 Anm. 5; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, 47. Aufl., § 270 ZPO Anm. 4 C), dies ist vorliegend am 5. Oktober 1987 gewesen, als der Mahnbescheidsantrag beim Amtsgericht Münster einging.
  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77

    Klage auf Zahlung von Frachtlohn - Gegenanspruch auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.1989 - 22 U 165/88
    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Bereich der insoweit gleichgelagerten CMR-Frachtverträge (den internationalen Straßengüterverkehr betreffend) in seinem Urteil vom 27. Oktober 1978 (NJW 1979, 2473) ausdrücklich entschieden.
  • BVerwG, 12.02.1964 - IV C 95.63

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.1989 - 22 U 165/88
    Zutreffend hat das Landgericht darauf abgestellt, daß ein Antrag oder eine Klageschrift nur dann im Sinne von § 270 Abs. 3 oder § 693 Abs. 2 ZPO "eingereicht" oder "angebracht" ist, wenn das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des in der Adresse angegebenen Gerichts, d.h. des Gerichts, an das das Schriftstück gerichtet ist, gelangt ist (BVerfGE 52, 203 = NJW 1980, 580 [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 726/78] ; BVerfGE 57, 120 [BVerfG 29.04.1981 - 1 BvR 159/80] ; BVerwGE 18, 52 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63] = NJW 1964, 1239; BFH BStBl 1976 11, 571; BSG SozR 4100 § 81 Nr. 3, S. 4; BGH LH § 270 ZPO Nr. 6; Zöller-Stephan, 15. Aufl., § 270 Anm. 5; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, 47. Aufl., § 270 ZPO Anm. 4 C), dies ist vorliegend am 5. Oktober 1987 gewesen, als der Mahnbescheidsantrag beim Amtsgericht Münster einging.
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 188/89

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags

    Der von dem Kammergericht (NJW 1983, 2709, 2710), dem OLG Köln (NJW-RR 1989, 572 f) und Loritz (JR 1985, 98 ff) vertretenen abweichenden Ansicht kann nicht gefolgt werden.
  • LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09

    Verjährung: Hemmung der Verjährung durch Mahnantrag einer als

    Es entspricht vielmehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein bei einem unzuständigen Gericht eingereichter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zur Hemmung der Verjährung bereits im Zeitpunkt des Eingang des Antrags führen kann (BGH, NJW 1983, 1050; 1990, 1368 entgegen KG, NJW 1983, 2709 und OLG Köln, NJW-RR 1989, 572).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2006 - 3 U 164/05

    Rückwirkende Verjährungshemmung gemäß § 167 ZPO

    a) Die Eingangsinstanz zitiert für ihre abweichende Argumentation anfangs Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 17.01.1989 - 22 U 165/88, NJW-RR 1989, 572 = VersR 1989, 1282) und des Kammergerichts (Urt. v. 10.12.1982 - 21 U 227/82, NJW 1983, 2709), in den Rechtsauffassungen vertreten werden, denen der Bundesgerichtshof ausdrücklich nicht gefolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 01.02.1990 - IX ZR 188/89, NJW 1990, 1368 = WM 1990, 903).
  • OLG Bremen, 16.06.2004 - 1 U 2/04

    Voraussetzungen für die Verjährungsunterbrechung durch Zustellung eines

    Die Einreichung eines Schriftstücks setzt mithin voraus, dass der Absender das Gericht, bei dem er das Schriftstück abgibt, erkennbar anrufen und um dessen gerichtliches Tätigwerden bitten will; daran fehlt es, wenn ein Gericht gleichsam nur als Postannahmestelle und Bote für ein anderes als Adressat ausdrücklich im Antrag aufgeführtes Gericht benutzt wird (so OLG Köln, NJW-RR 89, 572 ein Mahnbescheidsantrag ist erst dann bei Gericht angebracht, wenn er bei dem vom Antragsteller genannten Adressat-Gericht eingeht) oder, erst recht, wenn als Adressat überhaupt kein Gericht, sondern ein Rechtsanwalt angegeben ist.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.11.1988 - 7 U 39/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7894
OLG Celle, 24.11.1988 - 7 U 39/88 (https://dejure.org/1988,7894)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.11.1988 - 7 U 39/88 (https://dejure.org/1988,7894)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. November 1988 - 7 U 39/88 (https://dejure.org/1988,7894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berufungsverfahren; Wandlung eines Kaufvertrages; Sachverständigenkosten, Nutzungsvorteil, Reparaturkosten

  • Wolters Kluwer

    Berufungsverfahren; Wandlung eines Kaufvertrages; Sachverständigenkosten, Nutzungsvorteil, Reparaturkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 372
  • NJW-RR 1989, 572
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.1962 - VIII ZR 12/61

    Rückabwicklung eines wegen arglistiger Täuschung angefochtenen Autokaufvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.1988 - 7 U 39/88
    Da der Beklagte auch Schadensersatz gem. § 463 S. 1 BGB schulden würde, bemißt sich der Wert der Gebrauchsvorteile hier an den insoweit anderweitig ersparten Vermögenseinbußen (vgl. BGH NJW 1962, 1909, 1910) [BGH 02.07.1962 - VIII ZR 12/61] .
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